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Das Anwohnerparken im Grindel ist in seiner derzeitigen Form rechtswidrig.
Das Anwohnerparken im Grindel ist in seiner derzeitigen Form rechtswidrig. Foto: Christiane Tauer
Oberverwaltungsgericht

Anwohnerparken: Gebiet am Grindelhof laut Gerichtsurteil rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht hat ein Urteil vom Sommer bestätigt, wonach ein Anwohnerparkgebiet im Grindelviertel nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wie die Verkehrsbehörde reagiert.

Von Christiane Tauer

Das Anwohnerparkgebiet rund um den Grindelhof erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben – das hatte das Verwaltungsgericht Hamburg bereits im Sommer dieses Jahres in einem Urteil festgestellt. Nun hat auch das Oberverwaltungsgericht so entschieden. Die Berufung der Stadt ist damit gescheitert.

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Anwohnerparken: Gebiet größer als vorgeschrieben

Vorausgegangen war die Klage einer Bewohnerin des Gebiets, das die offizielle Bezeichnung „E301 Grindelhof“ trägt. Die Frau hatte zunächst Widerspruch gegen die Einrichtung des Bewohnerparkgebiets eingelegt. Nachdem dieser abgelehnt worden war, erhob sie im Februar 2022 Klage gegen die Stadt Hamburg – mit der Begründung, das Gebiet widerspreche der Verwaltungsvorschrift.

Dabei ging es unter anderem um die Größe der Parkzone. So sieht die gesetzliche Vorgabe eine Größe von 1.000 mal 1.000 Metern vor, das Gebiet rund um den Grindelhof ist jedoch größer.

Bedenken bei „konkreter Umsetzung“

„Das Oberverwaltungsgericht beanstandet nicht grundsätzlich, dass die Stadt Hamburg in diesem Bereich aufgrund des festgestellten Parkraummangels ein Bewohnerparkgebiet eingerichtet hat“, erläutert die Gerichtspressestelle das Urteil. Lediglich hinsichtlich der „konkreten Umsetzung“ gebe es Bedenken.

So könnten laut Gericht Verkehrsteilnehmer, die nicht im Bewohnerparkgebiet wohnen, nicht in jeder Situation unzweifelhaft erkennen, in welcher Parkzone sie sich genau befänden. Selbst für die Anwohner sei das kaum möglich, da die Beschilderung nicht eindeutig sei.

Auch auf die Größe des Bewohnerparkgebiets nimmt das Oberverwaltungsgericht erneut Bezug und erklärt, dass es die zulässige Ausdehnung von 1.000 Meter Luftlinie überschreite.

Stadt will Anwohnerparken im Grindel anpassen

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision gegen die Entscheidung ist nicht zugelassen, allerdings ist laut Gerichtspressestelle eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich.

Diesen Schritt scheint die Stadt nicht zu erwägen. Eine Sprecherin der Hamburger Verkehrsbehörde erläutert gegenüber den Eimsbütteler Nachrichten, dass die Stadt – sobald das Urteil rechtskräftig sei – das Anwohnerparken am Grindelhof so anpassen werde, dass die Vorgaben des Gerichts eingehalten werden.

Anwohner erhalten neue Parkausweise

„Von den Änderungen betroffen sind nur 200 Bewohnerinnen und Bewohner. Sie werden zukünftig der benachbarten Parkzone zugeordnet“, erklärt sie. Der neue Parkausweis werde ihnen gebührenfrei und unaufgefordert zugeschickt, dasselbe gelte für etwaige Ausnahmegenehmigungen. „Die übrigen 1.370 Bewohnerparkausweise behalten ihre Gültigkeit.“ Auch Besucherparkausweise könnten in allen Zonen weiterhin online beantragt werden.

Ebenfalls soll es „kleine Anpassungen an den Überlappungszonen“ geben. Diese sollen durch das zuständige Polizeikommissariat erfolgen.

Hamburg setzt sich für Änderungen ein

Des Weiteren verweist die Sprecherin der Verkehrsbehörde darauf, dass sich Hamburg auf Bundesebene dafür einsetzt, dass der „sehr starre und restriktive Rechtsrahmen im Interesse der betroffenen Menschen flexibilisiert wird“. Vielmehr sollten sich die Parkzonen an die Lebenswirklichkeit in den Quartieren anpassen.

Bereits im November 2022 habe sich die Verkehrsministerkonferenz dem Vorschlag einer praxisgerechteren Anpassung des Zuschnitts auf 1.500 mal 1.500 Meter angeschlossen, erklärt sie. Dieser Vorschlag solle zügig in die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden.


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