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Kersten Artus fordert, Abtreibungen zu entkriminalisieren. Foto von Christiane Tauer
Kersten Artus fordert, Abtreibungen zu entkriminalisieren. Foto: Rainer Wiemers
Magazin #34

„Abtreibung hat im Strafgesetzbuch nichts verloren“

Die Eimsbüttelerin Kersten Artus will Abtreibungen entkriminalisieren – und ­fordert den Wegfall von § 218.

Von Christiane Tauer

Der Paragraf 218 Strafgesetzbuch stellt die Abtreibung grundsätzlich unter Strafe. Es gibt Ausnahmen: So ist ein Abbruch in den ersten zwölf Wochen erlaubt, wenn sich die Schwangere einer Beratung unterzieht.

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Abtreibung: Artus fordert, § 218 zu streichen

Die Eimsbüttelerin Kersten Artus engagiert sich seit Jahrzehnten für Frauenrechte – Schwangerschaftsabbrüche spielen ­dabei eine zentrale Rolle. So setzte sie sich mit anderen Aktivistinnen und Aktivisten für den Wegfall des § 219a ein, der das Werbeverbot für Abtreibungen regelte. Seit der § 219a im Jahr 2022 aufgehoben wurde, hat sie einen neuen Fokus: den § 218. Jetzt müsse auch dieser Paragraf fallen, fordert sie. Frauen sollten selbstbestimmt über ihren Körper entscheiden.

Im Interview erklärt sie, warum sie sich für die Selbstbestim­mung der Betroffenen einsetzt, was sie den Abtreibungsgegnern vorwirft und was in Deutschland nach dem Wegfall des § 218 passieren würde.

Eimsbütteler Nachrichten: In Deutschland ­regelt das Strafgesetzbuch den Umgang mit Schwangerschafts­abbrüchen. Was stört Sie daran?

Kersten Artus: Der § 218 kriminalisiert Menschen – allein weil er im Strafgesetzbuch steht. Dadurch besitzen Schwanger­schafts­abbrüche nach wie vor ein Stigma. Der ­ganze § 218 muss weg, das Thema Schwangerschaftsabbruch hat im Strafgesetzbuch nichts zu suchen.

Wenn Frauen abtreiben wollen: Methoden, um Frauen ein schlechtes Gewissen zu machen

Nach einer Anfrage von Bundes­tagsabgeordneten sind keine Fälle bekannt, in denen es zu Verurteilungen kam, weil die Kriterien des § 218 nicht eingehalten wurden. Das klingt, als wäre eigentlich alles in Ordnung.

Es stimmt, dass keine Fälle von Verurteilungen bekannt sind. Und mit dem § 218 und der Fristenlösung ist auch Frieden in die Debatte eingekehrt. Aber es herrscht nur ein Schein­frieden. Das bewirkt, dass sich niemand so richtig an den § 218 herantraut.

Dabei gibt es mehrere Gründe, den Paragrafen abzuschaffen. Unter anderem wollen schlimmste reaktionäre Kräfte die Regeln für eine Abtreibung wieder verschärfen. Im europäischen Ausland sehen wir bereits die Folgen, vielerorts sind Verschärfungen einge­treten oder Abtreibungen ganz verboten worden. Auch in Deutschland sind wir davor nicht sicher.

So hat der ehemalige Gesundheits­mini­ster Jens Spahn 2019 fünf Mil­lionen Euro für ­eine Studie bewilligt, die die ­psychischen Folgen von Abtreibungen ­untersucht. Dabei ging es um das soge­nan­nte Post-Abortion-Syndrom, ein Syndrom, das es erwiesenermaßen nicht gibt. Trotzdem hat Spahn Gelder ausgegeben, um psychische Folgen von Abtreibungen untersuchen zu lassen. Mit solchen Schritten wird versucht, Menschen, die unge­wollt schwanger werden und abtrei­ben lassen wollen, ein schlechtes Gewissen zu machen. Dadurch werden sie traumatisiert – und nicht durch die Abtreibung selbst.

info

Zur Person

Kersten Artus, Jahrgang 1964, lebt in Eimsbüttel und war von 2008 bis 2015 für die Links­fraktion Abgeordnete der Hamburger Bürgerschaft. Die ausgebildete Journalistin war ­lange als Betriebsrätin ­aktiv und ist Mitglied in zahlreichen Vereinen und Institutionen. Unter anderem ist sie Vorsitzende der Bera­tungsstelle Pro Familia Hamburg, Kuratorin der Hamburgischen Regenbogen-Stiftung und ­stellvertretende Vorsitzende von Pro Choice Deutschland e.V.

„Pro Choice” ist eine ursprüng­lich aus den USA ­stammende soziale Bewegung, die sich für die reproduktiven Selbstbestimmungsrechte von Frauen einsetzt. Symbol der Bewegung ist ein Kleiderbügel aus Draht, mit dem viele Frauen in der Vergangenheit und auch ­heute noch in Ländern mit Abtrei­bungsverbot oder schlechter medizinischer Versorgung abtreiben.

Reicht der Wegfall des Paragrafen?

Reicht es Ihrer Meinung nach, den Paragrafen abzuschaffen?

Neben dem Wegfall des Paragrafen müssen Alternativen geschaffen werden, um die Versorgungssituation in Deutschland zu verbessern. Dafür macht sich die Pro-Choice-Szene stark, in der ich aktiv bin. Wir fordern unter anderem ­eine andere Ausbildung angehender Ärztinnen und Ärzte. Bisher wird der Schwangerschaftsabbruch im Medizinstudium nicht ­vernünftig vermittelt, sodass es zu wenige Fach­­kräfte gibt, die Abtreibungen vornehmen.

Zudem wollen wir Kranken­häuser, die den staatlichen Versorgungsauftrag erfüllen, verpflichten, ausreichende Kapazitäten für Abtreibungen vorzuhalten.

Werbeverbot für „Pille danach“ muss fallen

Auch bei der Beratungspflicht brauchen wir Änderungen, weil Beratung und Pflicht sich gegenseitig ausschließen. Bei vielen Betroffenen ent­steht dadurch der Eindruck, sie müssten sich rechtfertigen, weil sie ungewollt schwanger geworden sind.

Der Erfahrung nach ist die Entschei­dung für oder gegen ein Kind eine Sekundenentscheidung: Man erfährt, dass man schwanger ist, woraufhin sich die meisten schnell sicher sind, ob sie es wollen oder nicht. Abgesehen davon sollte man auch die „Pille danach” stärker in den Blickpunkt rücken. Sie ist zwar seit 2015 rezeptfrei in Apotheken erhält­lich, aber in Deutschland immer noch mit einem Werbeverbot belegt.

Dieses Verbot muss fallen, weil die „Pille danach” als Teil der reproduktiven Selbstbestimmung dazu beiträgt, dass ungewollte Schwan­gerschaften gar nicht erst entstehen. Diese Debatte will ich zum diesjährigen Weltfrauentag am 8. März anschieben.

Wie wollen Sie erreichen, dass mehr über das Thema Schwanger­schaftsabbruch gesprochen wird und am Ende vielleicht der § 218 wegfällt?

Man kann sagen, dass uns der Abtrei­bungsgegner, der mich 2019 verklagen wollte, eine positive Steilvorlage gegeben hat. In dem Prozess ging es darum, dass ich seinen Namen ­gegen seinen Willen öffentlich genannt hatte. Er hatte Ärztinnen und Ärzte angezeigt, die in seinen Augen für Schwangerschaftsabbrüche warben, und gab dazu ein anonymisiertes Interview. Am Ende habe ich den Prozess gewonnen.

Abtreibungen ansprechen

Mit Gerichtsprozessen kann man viel Aufmerksamkeit erzeugen – und deshalb haben wir diesen auch genutzt, um unsere Themen zu trans­portieren.

Außerdem habe ich auf meinem Blog über meine eigenen Abtreibungen gesprochen. Das war eine große Befreiung und hat mit dazu beigetragen, dass sich viele jüngere Frauen getraut haben, darüber zu reden. Ein anderes Beispiel ist der Film „Was wir wollen”, in dem ich mitgemacht habe. Viele Frauen haben darin über Abtreibungen gesprochen. Und dann bin ich durch meine Zeit in der Poli­tik immer noch gut vernetzt.

Über die Gegenseite

Können Sie die Argumente gegen einen Schwangerschaftsabbruch nachvollziehen?

Die Argumente selbst sind mir nicht wichtig. Für mich ist entscheidend: Was motiviert Menschen, Argumente gegen Abtreibungen vorzubringen?
Da gibt es zum einen die bekannten religiösen Motive, die ich anmaßend finde. Etwa wenn man sagt, dass niemand außer einem imaginären Wesen namens Gott über Leben und Tod entscheiden darf. Aber nicht die betroffene Person selbst.

Das andere ist der bevölkerungspolitische Hintergrund. Da geht es um diese Vision von Nation, dass du als Person, die einen Uterus hat, dem Staat Kinder gebären musst, ganz nach dem Ideal der bürgerlichen Klein­familie. Dieses Denken ist in den Köpfen vieler Abtreibungsgegner verankert. Und daraus entstehen Pseudoargumente wie „ungeborenes Leben schützen” oder „Mütter nicht allein lassen”.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass der Staat sich schützend vor jedes menschliche Leben stellen soll, also auch vor das ungeborene Leben. Meiner Meinung nach sind das Argumente, die durchaus etwas haben und die bei vielen Menschen verfangen.

„In meinen Augen sind sie keine Men­schenfreunde“

Trotzdem sind mir die Argumente mittlerweile völlig egal, weil ihr Ursprung oft menschenfeindlich, sexistisch und kinderfeindlich ist. Eben weil ich finde, dass diejenigen, die so argumentieren, sich auf der anderen Seite oft nicht um eine vernünftige Versorgung von Kleinkindern oder eine vernünftige Ausstattung von Kitas kümmern. In meinen Augen sind sie keine Men­schenfreunde, zumindest in Abstufungen. Deshalb will ich mit diesen Leuten nicht über den Schutz von ungeborenem Leben diskutieren. Ich schütze das Leben von Menschen viel mehr, wenn ich Frauen, ­also Menschen mit Uterus, ihre freie Entscheidung lasse. Jeder Mensch soll selbst entscheiden: Nachwuchs ja oder nein.

Artus wurde früh ungewollt schwanger

Wie sehr haben Ihre eigenen Erfahrungen zu dieser Haltung beigetragen?

Ich bin selbst früh ungewollt schwanger geworden und hatte insgesamt vier Abbrüche. Ich habe aber auch zwei Kinder, die heute 35 und 36 Jahre alt sind. Mein Mann und ich haben sie früh aufgeklärt und rechtzeitig über Verhütung gesprochen.

Meine Mutter hatte ebenfalls ­eine Abtreibung, sieben Monate nach meiner eigenen Geburt im Jahr 1964. Es waren Zwillinge. Der Nachbar hat ihr mit einem selbstgebauten Gerät geholfen, damit sie Reinigungsmittel anwenden konnte, um damit die Schwangerschaft zu beenden. Meiner Meinung nach gilt auch heute noch: Wenn Frauen eine ungewollte Schwan­gerschaft beenden wollen, machen sie es, egal wie.

Ich finde, die Familienplanung ist zentral für die Entwicklung eines Menschen. Zu welchem Zeitpunkt man Kinder bekommt, ist kampfentscheidend für die ­ökonomische Selbstständigkeit und Unab­hängig­keit von Frauen. So war es bei mir selbst und so ist es bei anderen Frauen.

Was würde sich ändern?

Was würde sich Ihrer Meinung nach konkret ändern, wenn es den § 218 nicht mehr gäbe?

Abtreibungsgegner versuchen, das Bild zu inszenieren, dass dann jeder ohne Bedenken Kinder zeugt, weil man sie einfach wegmachen lassen kann. Das ist aber an der Realität vorbei. Unachtsames Sexualverhalten hat es immer gegeben und wird es weiter geben. Niemand nimmt es bewusst in Kauf, schwanger zu ­werden, weil die Möglichkeit eines ­straffreien Abbruchs besteht. Wir haben die relativ stabile Zahl von 100.000 Ab­brüchen in Deutschland. Ich gehe nicht davon aus, dass sich daran etwas ändern würde.

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Was sagt die Bundesregierung zum Paragrafen 218?

Die Bundesregierung hat ­eine Kommission zur ­reproduktiven Selbst­bestimmung und Fort­pflanzungs­medizin eingesetzt. Sie setzt sich aus Fach­leuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Gesund­heits- und Sexual­wissen­schaft sowie Psychologie zusammen. Seit Ende März 2023 arbeitet die Kom­mis­sion in zwei getrennten Arbeitsgruppen zu den Themen:

Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches und Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft.

Im April 2024 hat eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission empfohlen, Abtreibungen zu entkriminalisieren. In den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft soll ein Abbruch legal sein.


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