
Der hässlichste Balkon Eimsbüttels ist ermittelt
Entscheidung im Balkon-Wettbewerb 2014: Nachdem die Balkon-Jury der Eimsbütteler Nachrichten die drei Finalbalkone, die die Leser in ihrer großen Facebook-Abstimmung ermittelt haben, in der letzten Woche in Augenschein genommen hat, steht nun der Sieger des diesjährigen Balkon-Wettbewerbs fest: Der mit Abstand hässlichste Balkon in Eimsbüttel ist ein Balkon in der Fruchtallee. Eine Spottdichtung.
Von GastGrundlage der fachkundigen Beurteilung war erneut ein ausdifferenzierter Kriterienkatalog, der vor der Auslobung eigens für den diesjährigen Wettbewerb an das Zielobjekt des „hässlichsten Balkon“ angepasst worden ist. Überschattet wurde der Wettbewerb durch einen Meinungsstreit innerhalb der Balkon-Jury über die Neuausrichtung der Bewertungsmaßstäbe, der sich hauptsächlich an der Frage der Bewertung derjenigen Hässlichkeitsparameter entzündete, die die Nutzer der Anlage selbst zu vertreten haben. Glücklicherweise konnte der Konflikt im Preiskomitee durch eine komplexe Verrechnungsformel und eine Abstufung der Verschuldensmaßstäbe rechtzeitig beigelegt werden.
Platz drei: Selbstverschuldete Leere
Den dritten Preis verlieh die Kommission einem Balkon in der Högenstraße. Dieser baulich lieblos an den zweiten Stock einer 1993 errichteten Mietskaserne angesetzte Balkon löste bei der Balkonjury in erster Linie wegen seiner trostlosen Leere Beklemmungen aus. Aus nicht aufklärbaren Gründen ziehen es die Mieter nämlich vor, diesen Balkon ohne Möbel, Pflanzen oder Freizeitgestaltungsanlagen zu belassen. Die hierfür vorgebrachten Gründe erschienen der Kommission nicht schlüssig. Dies lässt im Ergebnis eher auf eine grundsätzliche Abneigung der Nutzer gegenüber ihrem Balkon schließen, die in die Bewertung als negatives Nutzungsverhalten zu Gunsten des Balkons eingeflossen ist. Die Mieter nutzen die Anlage nach eigener Auskunft dann auch nur gelegentlich am Abend. Ohne Möbel kann es sich dabei jedoch nur um kurze Momente handeln.

Zwar ist der Balkon – soweit dies erkennbar war – bautechnisch auf dem Stand des Errichtungszeitpunkts und eine Gefährdung von Leib und Leben von Menschen ausgeschlossen, jedoch ist der Regenwasserabfluss gestört und auch die Abdichtungen der Türen zum Wohnzimmer sind schadhaft. Auch könnte das Geländer einen neuen Anstrich vertragen.
Als funktionslos und hässlich erweist sich zudem der an den Balkon angebaute Abstellraum an der rechten Seite. Demgegenüber ist es als vorteilhaft – und damit nachteilig im Sinne des Kriterienkatalogs des diesjährigen Wettbewerbs – zu bewerten, dass der Balkon über eine stattliche Größe (140 X 300 cm) verfügt und als sogenannter „Oberbalkon“ einer optimalen Sonneneinstrahlung zugänglich ist.

Diese wird wiederum durch die hervorragende geografische Ausrichtung des Balkon (229° SW) gefördert. Weiter nachteilig im Sinne der diesjährigen Bewertung war zu berücksichtigen, dass der Ausblick vom Balkon auf mehrere große Bäume gerichtet ist. Der Blick des Nutzers wird auch in der Ferne nicht durch angrenzende Gebäude abgeschnitten, sondern ist auf eine Kleingartensiedlung mit umfangreichen Grünanlagen gerichtet.

Dieser „Blick ins Grüne“ führte in Verbindung mit der auch zum Begehungszeitpunkt starken Besonnung zu einem erheblichen Punktabzug. Dem steht auch nicht entgegen, dass der Anblick der Kleingartensiedler den Nutzern subjektiv höchst unwillkommen sein mag. Auch die gelegentlichen Fluglärmimmissionen ändern an dem insgesamt nur mittelmäßig schlechten Ergebnis nichts.
Platz zwei: Gefängnishofatmosphäre und unbeherrschbarer Wildwuchs
Den zweiten Platz belegte eine äußerst schlecht liegende Balkonanlage im Heußweg. Prägend für deren Gesamteindruck waren in erster Linie die Lage und die umliegende hohe Bebauung, welche eine „Gefängnishofatmosphäre“ erzeugten. Der Balkon ist an eine Erdgeschosswohnung „hochparterre“ angeschlossen. Die anschließenden Grundstücke sind durch massive Stahlzäune eingefriedet, was die besagte beklemmende Atmosphäre auf dem Balkon erzeugt. Der Blick rechts vom Balkon ist auf eine unerklärliche Kombination von tiefen Betonschächten und Zäunen geprägt. Unmittelbar vor dem Balkon wuchert zwar ein Garten, dieser ist jedoch äußerst ungepflegt und diente den Anwohnern und Eindringlingen lange als Abladeplatz für Bauschutt und Müll, was einen widerwärtigen Anblick verursacht. Damit ist aber Schluss. Heute wacht der Mieter und ein Heer von tausend Schnecken darüber, dass das nicht mehr passiert.

Die umliegende Bebauung, der verwucherte „Pseudo-Garten“ und vor allem die ungünstige Ausrichtung (88°Ost) verhindern praktisch jede nennenswerte Sonneneinstrahlung. Die Anlage ist spärlich möbliert. Der Mieter lagert zudem Renovierungsutensilien, auf dem Balkon. Der Mieter zu seiner Verteidigung: „Ich bin erst vor wenigen Monaten frisch eingezogen.“

Um die Pflege des Gartens kümmert sich ersichtlich niemand, was auch damit zu erklären sein mag, dass wegen der zahlreichen Zäune der Zutritt nur schwer möglich ist. Nach Auskunft des Mieters hat sich bereits ein Nachbar, der sich an den Mülltonnen versehentlich aus seiner Wohnung ausgesperrt hatte, auf der Suche nach einem Fluchtweg in dieser eingezäunten Zone verirrt und erst nachdem er eine gute Stunde durch die Wildnis getapert war herausgefunden.

Die umliegende Bebauung, der verwucherte „Pseudo-Garten“ und vor allem die ungünstige Ausrichtung (88°Ost) verhindern praktisch jede nennenswerte Sonneneinstrahlung. Die Anlage ist spärlich möbliert. Der Mieter lagert zudem Renovierungsabfälle auf dem Balkon. Die Bausubstanz der Wände ist schadhaft. Die Brüstung des Balkons renovierungsbedürftig. Der Balkon ist zudem ein Schattenbalkon. Der Boden war hingegen in einem vertretbaren Zustand. Insgesamt handelt es sich um einen überdurchschnittlich hässlichen Balkon, der beim Preiskomitee nicht unerhebliche Beklemmungen auslöste.
Erster Preis: Ein Balkon, wie ihn sich niemand wünscht…
Den ersten Preis verlieh die Balkonjury einem wirklich entsetzlichen Balkon in der Fruchtallee. An dieser Balkonanlage ist wirklich alles sehr bedauernswert. Er verdient zu Recht die Auszeichnung als hässlichster Balkon in Eimsbüttel. Am schwersten wiegen bei diesem Balkon seine Lage, die Lärmimmissionen der anliegenden Straße und die bauliche Gestaltung.

Der Balkon befindet sich im dritten Stockwerk eines 1950 errichteten Wohnhauses an der Fruchtallee. Er ist auf die Fruchtallee ausgerichtet, die an dieser Stelle über insgesamt 7 Spuren (!) für den Kraftfahrzeugverkehr verfügt, da sie den Heußweg und die Lappenbergsallee kreuzt. Diese umfangreiche Kreuzungsanlage wird dann auch tatsächlich ständig von einem größtmöglichen Verkehrsaufkommen genutzt. Die Lärmimmissionen sind unerträglich und schließen zu jeder Tages- und Nachtzeit einen Aufenthalt von Menschen auf dem Balkon zu Erholungszwecken aus. Auch der Ausblick vom Balkon auf die Straße ist unerträglich, es sei denn man interessiert sich für Autos. Der Balkon ist keine Freizeitanlage sondern gleicht eher der Aussichtsplattform einer Straßenmeisterei auf eine komplexe Kreuzungsanlage.

Die Menschenfeindlichkeit dieses Ortes wird selbst durch die im Übrigen gute Ausrichtung des Balkons (202° SW), die eine gute Besonnung ermöglicht, nicht gelindert. Auch das Format des Balkons ist gewöhnungsbedürftig: die Anlage ist äußerst schmal (70 cm) und relativ breit: (400 cm). Die Bausubstanz ist stark renovierungsbedürftig. Das Mauerwerk lässt Lücken erkennen, die zu Teil notdürftig mit Bauschaum geschlossen wurden.
Als im Errichtungszeitpunkt wohl bauordnungsrechtlich zulässig, jedoch praktisch gefährlich erweist sich die niedrige Brüstungshöhe, die die Gefahr des Herabstürzens überdurchschnittlich großer Menschen mit hohem Körperschwerpunkt und/oder Gleichgewichtsstörungen infolge einer Alkoholintoxikation erzeugt. Dass die Mieter dieses Balkons zu seiner weiteren Verschandelung beitragen, indem sie den Balkon überwiegend als Lagerplatz für eine stattliche Sammlung von Altglas und anderen Abfällen nutzen, kann ihnen mit Blick auf die Lebensfeindlichkeit des Balkons nicht vorgeworfen werden, sondern durfte von dem Preiskomitee nach Maßgabe der Bewertungskriterien als weiterer Pluspunkt herangezogen werden.

Die Krönung bildet schließlich die Einnistung einer Taubenfamilie auf dem Balkon, was nach der fachkundigen Erfahrung der Balkonjury insbesondere in den Sommermonaten einen erheblichen Fäkalgeruch der Taubenexkremente verursachen wird. Zudem birgt diese Einnistung das Risiko, dass auch die jungen Tauben auf der Suche nach einem Nistplatz zurückkehren werden.
Die Nutzer haben den Balkon aufgegeben. Nach eigener Auskunft haben sie einmal versucht, auf diesem Balkon ein gemeinsames Frühstück einzunehmen. Verständlicherweise wollten sie dies nicht wiederholen. Ihnen steht der erste Preis für den hässlichsten Balkon Eimsbüttels zu. Die Balkonjury hofft, dass die mit dem Preis verbundenen Verschönerungsmaßnahmen den traurigen Gewinnern Linderung verschaffen werden.
Ein Artikel von Gastautor Serge Gainsbourg (Name von der Redaktion geändert)