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Von drei auf fünf Stockwerke? Im Wohnquartier am Rimbertweg soll nachverdichtet werden. Foto: Catharina Rudschies
Von drei auf fünf Stockwerke? Im Wohnquartier am Rimbertweg soll nachverdichtet werden. Foto: Catharina Rudschies
Lokstedt 67

So wird in Lokstedt nachverdichtet – Bürger können Stellung nehmen

In Lokstedt sollen durch Nachverdichtung bis zu 160 neue Wohnungen entstehen. Bürger können den Entwurf zum Bebauungsplan bis zum 26. August öffentlich einsehen und zu den Plänen Stellung beziehen.

Von Catharina Rudschies

Das Nachverdichtungsprojekt „Lokstedt 67“ ist umstritten. Nachdem auf dem Gebiet des Wohnquartiers zwischen Lohkoppel-, Ansgar- und Rimbertweg ursprünglich 250 neue Wohnungen entstehen sollten, änderte das Stadt- und Landschaftsplanungsamt des Bezirksamts Eimsbüttel auf Anraten der Anwohner ihre Pläne. Die Anwohner sorgten sich um die hohe Anzahl der Wohnungen, die hohe Verkehrsdichte und die damit verbundene Luftverschmutzung. Den aktuellen Entwurf mit einer reduzierten Anzahl von 160 neuen Wohneinheiten hat das Bezirksamt nun veröffentlicht und lädt Bürger bis zum 26. August ein, zu den Bebauungsplänen Stellung zu beziehen.

Aufstockung und Erweiterung

Das betroffene Wohngebiet in Lokstedt umfasst 4,2 Hektar und beherbergt aktuell mehrere Wohngebäude mit jeweils drei oder vier Vollgeschossen. Durch die Nachverdichtung sollen die bestehenden Gebäude so aufgestockt werden können, dass sie bis zu vier oder fünf Vollgeschosse aufweisen. Nach dem aktuellen Entwurf sei ein weiteres Staffelgeschoss – das heißt, eine von den Außenmauern zurückstehende Etage – für einen Großteil der Gebäude zusätzlich erlaubt. Dadurch könnte sich die Anzahl der Stockwerke auf sechs erhöhen. In dem Wohnquartier befinden sich bereits vier Gebäude mit neun Vollgeschossen, die nach dem Entwurf bestehen bleiben.

Planskizze Lokstedt 67. Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg
Planskizze Lokstedt 67. Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg

Neben den Aufstockungen sieht der Entwurf vor, dass die bestehenden Gebäude durch neue Wohnhäuser ergänzt werden. Diese könnten bis zu vier oder fünf Vollgeschosse umfassen – auch hier ist teilweise ein weiteres Staffelgeschoss zulässig. An der Nord-West-Seite des Wohnquartiers befindet sich derzeit ein einstöckiges, ungenutztes Heizkraftwerk. Dieses soll zu einem Wohnhaus mit maximal vier Stockwerken umgebaut werden. Insgesamt ist vorgesehen, dass 50 Prozent der neuen Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnungsbau entsteht.

Lärmschutz im Norden notwendig

Die Flachdächer der Gebäude werden nach dem Entwurf begrünt. Zudem sind zwei Parkanlagen geplant, die sich im Osten und Süd-Westen des Wohnquartiers befinden sollen. Es werden Tiefgaragen zum Abstellen der privaten Fahrzeuge eingerichtet. Lediglich gewerblich genutzte Parkplätze dürfen nach der Vorlage oberirdisch entstehen.

Um die Lärmbelästigung möglichst gering zu halten, sieht der Bauentwurf vor, dass für die Gebäudefassaden, die nach Norden hin zum Lohkoppelweg ausgerichtet sind, zumindest stellenweise Schallschutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Nach aktuellen Messungen liegt die Lärmbelästigung durch den Verkehr etwas höher als unter der Bundes-Immissionsschutzverordnung vorgegeben, erreichen aber noch nicht die sogenannte „Schwelle zur Gesundheitsgefahr“. Durch Doppelfassaden, verglaste Vorbauten oder besondere Fensterkonstruktionen soll der Lärmpegel innerhalb der Schlafräume bei geöffneten Fenstern während der Nacht (auf maximal 30 dB(A)) reduziert werden.

Stellungnahme bis Ende August möglich

Bis zum 26. August ist der Bebauungsplan-Entwurf öffentlich einsehbar. Bürger haben die Möglichkeit, die Pläne entweder über den kostenlosen Online-Dienst „Bauleitplanung“ oder direkt im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamts Eimsbüttel einzusehen. Während derselben Frist können sie ihre Stellungnahmen zu dem Entwurf online, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einreichen. Diese werden zur Abwägung den zuständigen Behörden, Trägern und Ausschüssen vorgelegt, dort erörtert und geprüft.

Wer Auskünfte oder eine Beratung zum Bebauungsplan-Entwurf wünscht, kann bei den zuständigen Mitarbeitern des Fachamts einen Termin vereinbaren. Diese Möglichkeit ist unter Umständen hilfreich, müssen sich Bürger bei den schriftlichen Informationen doch auf kompliziertes Bürokratendeutsch gefasst machen. Warum das Bezirksamt gerade die Sommerzeit – und somit Hauptreisezeit – als Zeitpunkt zur öffentlichen Teilnahme gewählt hat, ist ebenfalls fraglich.

Auf Nachfrage hieß es vom Bezirksamt Eimsbüttel, dass der Zeitraum schon von einem Monat auf sechs Wochen verlängert worden sei, zweieinhalb dieser Wochen lägen in der ferienfreien Zeit. „Insofern ist das aus unserer Sicht unproblematisch, weil die wenigsten sechs Wochen – davon ein Teil außerhalb der Ferienzeit – am Stück weg sind“, so Bezirksamtssprecher Kay Becker.

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