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Im Cafe Strauss wird mit Covpass-Check-App kontrolliert wegen neuer 2G-Regeln. Foto: Alex Povel
Wegen Corona: Im "Cafe Strauss" in der Wiesenstraße arbeitet nun eine Person mehr, die Gäste am Eingang nach den neuen 2G-Vorgaben kontrolliert. Foto: Alex Povel
Corona

Wirte müssen ab jetzt die Polizei rufen

Corona, 2G, neue Regeln, falsche Impfpässe: Was Wirte in Eimsbüttel jetzt anders machen müssen. Und wie viel Mehrarbeit das für sie bedeutet.

Von Christian Litz

Wegen neuer Regeln und gefälschter Impfpässe ändert sich in Eimsbüttel einiges für Wirte. Ab Samstag gilt 2G. Die Wirte müssen strenger kontrollieren. Und: Sie müssen die Polizei rufen, wenn jemand mit einem gefälschten Impfausweis vor ihnen steht.

Die Polizeipressestelle teilte auf Nachfrage mit: „Sollte auch nur der Verdacht vorliegen, es handelt sich um einen gefälschten Impfnachweis, ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen. Seitens der Einsatzkräfte wird eine Strafanzeige gefertigt, ebenso wird der gefälschte Impfnachweis sichergestellt.“

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Harte Strafen für Wirte, falls …

Die Wirte müssen also genau hinschauen. Thomas Wicht, Restaurantleiter vom Cafe Strauss in der Wiesenstraße in Eimsbüttel, erzählte am Freitag: „Wir kontrollieren seit heute nochmal verstärkt.“ Das sei ein großer Aufwand, ein Mitarbeiter extra sei dafür nötig. Und: Es bedeute weniger Umsatz: „Viele machen rum und wollen dann doch nicht rein.“

Thomas Wicht schildert den Aufwand wegen 2G so: Mit der Covpass-Check App scannen die Mitarbeiter des Cafe Strauss die QR-Codes der Gäste, schauen sich den Personalausweis an. Danach passen sie auf, dass die Gäste sich mit ihrer Luca-App korrekt einchecken. „Relativ viele haben die doch noch nicht, dann geht es los mit Zetteln und Stiften.“

Eike Landowski vom La Paz im Heußweg sagt, er habe jetzt einen „zusätzlichen Host“ im Einsatz, „der nichts anderes macht als Impfnachweise scannen, den Namen mit dem Perso vergleichen und das Einchecken überwacht“.

Zusätzliche Arbeit zur zusätzlichen Arbeit

Das La Paz hat südamerikanische Küche, also auch südamerikanische Gäste. „Die Covpass-Check-App akzeptiert nur Impfnachweise aus der EU.“ Das bedeutet zusätzliche Arbeit zur sowieso schon zusätzlichen Arbeit.

Der Senat der Stadt Hamburg hat gestern mitgeteilt, es werde „verstärkt kontrolliert“ ob Wirte alles richtig machen mit 2G. Er kündigte „Schwerpunkteinsätze der Polizei“ an und Kontrollen durch Mitarbeiter der Ämter, die ebenfalls von Polizisten begleitet werden. „In schwerwiegenden Fällen“ droht Wirten „eine weitgehende Schließung des Betriebs für mehrere Wochen“.

Bei kleineren Fällen sind Bußgelder bis zu 5000 Euro fällig. Das Problem sei in den vergangen Tagen nicht so sehr gewesen, wie die Wirte ihre Gäste kontrollieren, sondern die Kontaktdaten-Erfassung. Die sei oft schlampig und unvollständig gewesen. Was die Kontaktnachverfolgung erschwert.

Falscher Impfpass = Straftat

Bis zum Freitag, an dem der Bundesrat das im Bundestag am Tag zuvor verabschiedete „Bevölkerungsschutzgesetz“ bestätigte, galt: Ein falscher Impfpass kann vielleicht eine Ordnungswidrigkeit sein. Aber er ist nicht unbedingt eine Straftat.

Laut der Staatsanwaltschaft hat es in den letzten Wochen in der ganzen Stadt noch kein einziges Verfahren wegen falscher Impfzertifikate gegeben, weil „nach aktueller Rechtslage in bestimmten Konstellationen auch Schwierigkeiten bestehen, eine Strafbarkeit zu begründen“. Und: „Diese Problematik wird sich zeitnah durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes erledigen.“

Zufallstreffer der Polizei

Das ist jetzt passiert: Bundestag und Bundesrat haben neue Regeln beschlossen. Wer einen falschen Impfpass hat, ist ein Straftäter. Wer welche druckt, muss mit einer Haftsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. In Hamburg hat die Polizei bisher eine Fälscherwerkstatt ausgehoben. Allerdings noch vor der neuen Gesetzeslage. Laut Staatsanwaltschaft war die Fälscherwerkstatt ein Zufallsfund. Auch wenn er strafrechtlich nicht relevant war, hat die Razzia Straftaten aufgedeckt, weil auch Drogen gefunden wurden.

Die neuen bundesweiten Regeln verlangen 2G für Gastrobetriebe, sollte die Hospitalisierungsrate in dem Bundesland höher als 3 sein. Das bedeutet eigentlich, die Regeln müssen in Hamburg nicht angewandt werden, weil die Hospitalisierungsrate hier bei 1,6 liegt. Das ist die niedrigste in der Bundesrepublik.

2G tut Wirten richtig weh

Allerdings hat der Hamburger Senat bereits zuvor schärfere Regeln festgelegt: Ab Samstag müssen in Hamburg Leute, die in Restaurants, Bars, Clubs, Hotels gehen, geimpft oder genesen (2G) sein. Bis dahin hatten Gastrobetriebe noch die Wahl zwischen 2G und 3G, konnten also ungeimpfte, aber frisch getestete Gäste bewirten.

Jetzt geht das nicht mehr. Noch gilt aber: Wer in Lokalen arbeitet, muss nicht unbedingt geimpft sein. Allerdings muss die Person täglich neue Tests nachweisen. Selbsttests zählen nicht.

Ausnahmen gelten für unter 17-Jährige und für Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die müssen das mit Zertifikaten belegen.

„Wir sind nicht die Polizei“

Der Dehoga, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, hat mitgeteilt, er prüfe eine Klage gegen die 2G-Regeln, „weil sie ein de-facto-Lockdown für Betriebe bedeutet“. In den Bundesländern, in denen im September 2G eingeführt wurde, war der Umsatz im Vergleich zum Monat davor um 3,5 Prozent gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr hat es ein Minus von 17,9 Prozent im Gastgewerbe gegeben.

Auf jeden Fall bedeuten die neuen Regeln Zusatzarbeit in den Gastro-Betrieben und das Risiko, ein falsches Impfzertifikat zu übersehen: Der Vize-Präsident der Dehoga Hamburg, Jens Stacklies, sagt, es gebe von dem Verband für Gastronomen Vorgaben mit wichtigen Kennziffern auf Impfausweisen, also Anleitungen, wie Fälschungen erkannt werden können.

Jens Stackliles, der Wirt der Fisch-Auktionshalle und des Gröninger, sagt allerdings auch: „Wir können die Echtheit nicht prüfen, aber wir schauen, ob es plausibel ist.“ Und: „Wir sind nicht Polizei, aber wir nehmen die Pflicht unseren Gästen gegenüber ernst.“



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